Treuhandkanzlei

STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT M.B.H

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service und kompetente Beratung zu allen Fragen rund um die Themen Steuerrecht und betriebswirtschaftliche Beratung von betrieblicher Lohnbuchhaltung bis Erbschaftsteuererklärung.

Wir sind tätig für:

  • Privatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner, Vermietungen etc.)
  • Unternehmen (Einzelfirmen, Personen- / Kapitalgesellschaften)
  • Freiberufler
  • Existenzgründer
  • Vereine
  • Gemeinnützige Unternehmen
  • Fondsgesellschaften (Vermögensverwaltung / gewerbliche Fonds)

Unsere Leistungen für Sie:

Steuerberatung

  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Gegebenenfalls Veröffentlichung / Hinterlegung beim Bundesanzeiger
  • Erstellung von Einnahme-Überschussrechnungen (§ 4 Absatz 3 EStG)
  • Erstellung von privaten und betrieblichen Steuererklärungen
  • Erbschaft- / Schenkungsteuererklärungen
  • Überprüfung von Steuerbescheiden
  • Mitwirkung bei Betriebsprüfungen
  • Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Vertretung vor Finanzgerichten

Buchhaltung

  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung inkl. Baulohn
  • Anlagenbuchhaltung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen

Beratung

  • Steuergestaltungen zur Minimierung der Steuerbelastung
  • Existenzgründungen
  • Rechtsformwahl und Rechtsformwechsel bei Unternehmensgründungen und Umstrukturierungen
  • An- und Verkauf von Unternehmen / Beteiligungen an Unternehmen
  • Unternehmensnachfolge bzw. Unternehmenssicherung

Freiwillige Prüfungen

  • Durchführung freiwilliger Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen bei Unternehmen, für die keine gesetzliche Prüfung vorgeschrieben ist
  • Bei gesetzlichen Prüfungen stehen wir in Kooperation mit überregionalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Sonstige Tätigkeiten

  • Erteilung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen
  • Wahrnehmung von treuhänderischen Aufgaben als Vermögensverwalter, Testamentsvollstrecker

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, auch außerhalb der Bürozeiten ist dieses möglich.